Die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes sowie die Entlassung von Bürgern richten sich nach den Bestimmungen
- des Bundesgesetzes über den Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechtes,
- des kantonalen Gesetzes über das Gemeindewesen,
- der kantonalen Verordnung über das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht,
- der Gemeindeordnung.
Es ist wichtig, dass das Einbürgerungsgesuch zusammen mit allen verlangten Unterlagen eingereicht wird. Das spart Zeit und erleichtert das Verfahren.
Die Einbürgerungsgebühren stellen Verwaltungsgebühren dar. Die Zusammenstellung umfasst alle Gebühren für die Einbürgerung, die von Bund, Kanton und Gemeinde.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |