Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen im Sinne des Strassenverkehrsrechts sowie die allgemein zugänglichen Parkplätze der Gemeinde. Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf dem Gebiet der Gemeinde Thalwil ist in der Regel zeitlich beschränkt und gebührenpflichtig. Bewilligungs- und gebührenpflichtig ist auch das regelmässige Abstellen eines Motorfahrzeuges, eines Wohnwagens oder eines Anhängers nachts zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Massgebend ist die Parkierungsverordnung.
Weitere Infos: Parkieren in Thalwil
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Name | Telefon | Kontakt |
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