Der Pass muss direkt beim Passbüro des Kantons Zürich - aber nur auf vorgängige Anmeldung - beantragt werden. Das Passbüro befindet sich am Sihlquai 253 in 8005 Zürich.
Die Einwohnerkontrolle hat alle Informationen rund um den Pass zusammengestellt und unter den Diensleistungen publiziert. Dort sind auch alle Dokumente aufgelistet, welche von der antragstellenden Person verlangt werden.
Pass
Der Pass muss direkt beim Passbüro des Kantons Zürich - aber nur auf vorgängige Anmeldung - beantragt werden. Das Passbüro befindet sich am Sihlquai 253 in 8005 Zürich.
Antragsverfahren
Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte (IDK)) sind zwingend beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine vorherige Anmeldung auf www.schweizerpass.ch oder über Telefon 043 259 73 73 ist notwendig.
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige(n)
- Begründung für amtliche Ergänzungen
- Begründung für Austauschpass
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht: http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/publiservice.html
Provisorischer Pass:
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung müssen die gleichen Dokumente wie beim Pass mitgebracht werden.
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte:
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
Ausweisarten, Preise, Gültigkeit der Ausweise, Ausstellungsfristen:
Ausweisart | *Preis | Gültigkeit | ||
Pass Erwachsene | 140.00 | 10 Jahre | ||
Pass Kinder / Jugendliche (0 - 18 Jahre) | 60.00 | 5 Jahre | ||
Kombi (Pass und IDK) Erwachsene | 148.00 | 10 Jahre | ||
Kombi (Pass und IDK) Kinder / Jugendliche (0 - 18 Jahre) | 68.00 | 5 Jahre | ||
*Exklusive Porto, je Ausweis | ||||
Provisorischer Pass (kein Porto) | 100.00 | 1 Reise |
Weitere Hinweise finden Sie unter:
http://www.schweizerpass.ch oder https://www.zh.ch/de/mobilitaet/pass-identitaetskarte.html
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |