Die Besitzer und Besitzerinnen von Liegenschaften werden ersucht, Pflanzen unter der Schere zu halten und auf vorschriftsgemässen Rückschnitt zu achten. Bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit müssten die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Besitzers durch die Gemeinde in Auftrag gegeben werden.
Ein Merblatt mit den wichtigsten Informationen zum Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Wegen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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