Voraussetzungen
Sie haben ein Bürgerrecht von mindestens einer anderen Gemeinde.
Verfahren
Sie reichen das Gesuch bei der Gemeinde ein, aus deren Bürgerrecht Sie entlassen werden möchten.
Beilagen
- Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister
- Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren
Die Gemeinde entscheidet über die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie im Kanton Zürich kein anderes Gemeindebürgerrecht haben, werden Sie automatisch auch aus dem Zürcher Kantonsbürgerrecht entlassen.
Gebühren
Für die Bürgerrechtsentlassung verlangt die Gemeinde Thalwil keine Gebühren.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |