Beratungsgespräche nur auf Voranmeldung.
Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
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Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Mein Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
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Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
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Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
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Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
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In bin noch nicht 18 Jahre alt. ich bin staatenlos.
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Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Was muss für die erleichterte Einbürgerung getan werden?
Zuerst müssen Dokumente organisiert werden.
Das Gesuchsformular können Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration SEM bestellen (ch@sem.admin.ch), welches für die erleichterte Einbürgerung zuständig ist.
Die Dokumente und das ausgefüllte Formular (unbedingt auf Vollständigkeit prüfen) reichen Sie per Post dem SEM ein.
Wie lange dauert die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, die Gemeinde Thalwil und der Bund prüfen die eingereichten Dokumente.
Was kostet die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene 900 Franken. Für Personen bis 18 Jahren kostet die erleichterte Einbürgerung 650 Franken. Dazu kommen noch die Kosten für die Dokumente.
Weiterführende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |