Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Dieser soll die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und die finanziellen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzeigen.
- Finanzplanung 2024-2027
- Die Investitionsplanung 2024-2028 kann dem ausführlichen Beleuchtenden Bericht zur Budget-Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023, S. 57 bis 64, entnommen werden.