Anwohnende und andere Anspruchsgruppen (siehe unten) können Parkkarten für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone beziehen oder sich online dafür registrieren.
Geltungsbereich
- auf blau markierten Parkfeldern
- innerhalb der Zone wo das Parkieren nicht verboten ist
- für leichte Motorwagen bis max. 3.5 Tonnen
- Online-Registration mit Kontrollschildnummer für digitale Parkkarte
- Tagesparkbewilligungen (Besucher sowie Serviceleute/Handwerker) können ausserdem über parkingpay.ch gekauft werden.
- Wer regelmässig nachts zwischen 22 und 6 Uhr auf öffentlichem Grund parkiert, benötigt zusätzlich eine Nachtparkbewilligung.
Digitale Parkkarte beantragen
Die Parkkarten können online beantragt und mit der Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden. Das DLZ Gesellschaft und Sicherheit prüft die Anspruchsberechtigung und innert 5 Arbeitstagen erfolgt die Bestätigung per Mail. Alternativ können die Parkkarten am Schalter des DLZ Gesellschaft und Sicherheit im Gemeindehaus unter Vorweisung des Fahrzeugausweises bezogen und mit Debitkarten (Maestro, PostFinanceCard) oder bar bezahlt werden.
Besucher- und Serviceparkkarten sind nach der Bezahlung sofort gültig.
Mit dem System ParkingPay (www.parkingpay.ch oder ParkingPay-App) können Sie in Thalwil wie auch schweizweit in anderen Städten und Gemeinden bargeldlos parkieren. Ausserdem können Sie direkt von zu Hause aus bzw. von unterwegs auch eine Tagesparkbewilligung für die blaue Zone oder für Handwerker erwerben. Dies erspart Ihnen den Gang auf die Verwaltung
Kontakt
Parkieren: Anwohnerparkkarte
Sofern ihr Wohnsitz innerhalb einer Parkierungszone mit Parkzeitbeschränkung liegt, haben Einwohnerinnen und Einwohner Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone mit jedem auf ihren Namen und ihre Thalwiler Adresse eingelösten Fahrzeug. Auch Wochenaufenthalter/-innen haben Anspruch darauf.
Eine Kopie des Fahrzeugausweises (pro Kontrollschild) ist im Online-Schalter hochzuladen oder einzureichen. Die Verarbeitung des Antrages erfolgt innert 5 Arbeitstagen.
Nach Prüfung der Anspruchsberechtigung wird den Antragstellenden einen Link für die Zahlung per Mail zugestellt, womit via EPayment "Saferpay" mittels Kreditkarte oder TWINT sofort bezahlt werden kann.
Erst nach Eingang der Zahlung ist die Registrierung abgeschlossen; sie wird den Antragstellenden per Mail bestätigt.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00/Monat bzw. Fr. 120.00/Jahr. Bei Abmeldung kann die Rückerstattung für die nicht angebrochenen vollen Monate verlangt werden.
Parkieren: Besucherparkkarte
Besucherinnen und Besucher können zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in den Blauen Zonen eine Tagespark-Bewilligung erwerben.
Die Gebühr beträgt Fr.5.00/Tag.
Es gibt zwei Bezugsmöglichkeiten:
- Parkingpay
- Online-Schalter
Die Besucherparkkarte kann mit "ParkingPay" bequem von zu Hause aus via Internet oder unterwegs mit dem App gelöst und ganz ohne Bargeld bezahlt werden.
Eröffnen Sie kostenlos ein Parkingpay-Konto unter Parkingpay oder in der ParkingpayApp. Erfassen Sie eine oder mehrere Kontrollschild-Nummern in Ihrem Nutzerkonto. Laden Sie per E-Payment oder Überweisung einen passenden Betrag auf das Parkingpay-Konto oder richten Sie ein Lastschriftverfahren ein.
Wählen Sie den Standort 8800 Thalwil und die Bewilligungsart "Besucherparkkarte Blaue Zone" sowie das gewünschte Fahrzeug aus. Sie können den Tag bzw. Datum unter "Gültig ab" frei wählen und bestätigen mit "KAUFEN". Danach ist der Vorgang abgeschlossen und Sie erhalten eine Kaufbestätigung auf Ihr Konto.
Mit der Registrierung im Online-Schalter ist die Fahrzeug-Kontrollschildnummer und das gewünschte Bewilligungsdatum einzugeben. Die Tagesparkkarte ist bis 8.00 Uhr des nächsten Kalendertages gültig.
Die Bezahlung ist mit Mastercard/Eurocard, VISA und TWINT möglich.
Sie erhalten kurz nach dem erfolgreichen Zahlungsvorgang eine Bestätigung per Mail.
Besucherparkkarten werden auch als Blanko-Tagesparkkarten abgegeben. Benutzerinnen oder Benutzer müssen die Blanko-Tagesparkkarten selbst ausfüllen. Die Tagesparkkarte ist nur gültig, wenn auf der Vorderseite das Datum und die Kontrollschild-Nummer gut lesbar eingetragen sind und der Wochentag deutlich angekreuzt ist.
Die ausgefüllten Tagesparkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu hinterlegen.
Für nicht benutzte Tagesparkkarten erfolgt keine Rückerstattung.
Blanko-Tagesparkkarten können Sie im Online-Schalter als 10er-Set (Fr. 50.00) bestellen oder einzeln im DLZ Sicherheit oder bei der Gemeindepolizei gegen Bezahlung kaufen.
Parkieren: Betriebsparkkarte
Ortsansässige Betriebe, deren Betriebsdomizil in einer Parkierungszone mit Parkzeitbeschränkung liegt, haben Anspruch auf eine Betriebsparkkarte für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone mit auf ihren Namen und ihre Thalwiler Adresse eingelöste Fahrzeugen.
Eine Kopie des Fahrzeugausweises (pro Kontrollschild) ist im Online-Schalter hochzuladen oder einzureichen. Die Verarbeitung des Antrages erfolgt innert 5 Arbeitstagen.
Nach Prüfung der Anspruchsberechtigung wird den Antragstellenden einen Link für die Zahlung per Mail zugestellt, womit via EPayment "Saferpay" mittels Kreditkarte oder TWINT sofort bezahlt werden kann.
Erst nach Eingang der Zahlung ist die Registrierung abgeschlossen; sie wird den Antragstellenden per Mail bestätigt.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00/Monat bzw. Fr. 120.00/Jahr. Bei Abmeldung kann die Rückerstattung für die nicht angebrochenen vollen Monate verlangt werden.
Parkieren: Serviceparkkarte für Handwerker und Serviceleute
Handwerker und Serviceleute können Serviceparkkarten als Tagesbewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in allen Zonen erwerben.
Serviceparkkarten dürfen nur für Fahrzeuge bezogen werden, die unmittelbar gewerblichen Zwecken dienen. Diese müssen mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder primär zum Transport von Materialien und Werkzeugen verwendet werden. Serviceparkkarten dürfen nur im Zusammenhang und für die Dauer der gewerblichen Tätigkeit eingesetzt werden.
Die Gebühr beträgt Fr. 15.00/Tag.
Es gibt zwei Bezugsmöglichkeiten:
Die Serviceparkkarte kann mit "Parkingpay" bequem von zu Hause aus via Internet oder unterwegs mit dem App gelöst und ganz ohne Bargeld bezahlt werden.
Eröffnen Sie kostenlos ein Parkingpay-Konto unter Parkingpay oder in der Parkingpay-App. Erfassen Sie eine oder mehrere Kontrollschild-Nummern in Ihrem Nutzerkonto. Laden Sie per E-Payment oder Überweisung einen passenden Betrag auf das Parkingpay-Konto oder richten Sie ein Lastschriftverfahren ein.
Wählen Sie den Standort 8800 Thalwil und die Bewilligungsart «Serviceparkkarte alle Zonen» sowie das gewünschte Fahrzeug aus. Sie können den Tag bzw. Datum unter "Gültig ab" frei wählen und bestätigen mit «KAUFEN». Danach ist der Vorgang abgeschlossen und Sie erhalten eine Kaufbestätigung auf Ihr Konto.
Mit der Registrierung im Online-Schalter sind die Fahrzeug-Kontrollschildnummer und das gewünschte Bewilligungsdatum einzugeben. Die Serviceparkkarte ist bis 08.00 Uhr des nächsten Kalendertages gültig.
Sie erhalten kurz nach dem erfolgreichen Zahlungsvorgang eine Bestätigung per Mail.
Die Bezahlung ist mit Mastercard/Eurocard, VISA und TWINT möglich.
Serviceparkkarten können auch am Schalter des Sicherheitssekretariats gegen Bezahlung registriert werden.
Parkieren: Sonderparkkarte Carsharing (privates Fahrzeug)
Teilen sich ein oder mehrere Anspruchsberechtigte ein Fahrzeug, erhalten eine Sonderparkkarte Carsharing, sofern sie nachweislich nicht Halter eines zweiten leichten Motorfahrzeuges sind.
Der Antrag kann per Mail gestellt werden: sicherheit[at]thalwil.ch
Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter hat ein schriftliches und begründetes Gesuch inklusiv Kopie Carsharing-Vertrag und Kopie Fahrzeugausweis einzureichen.
Parkieren: Sonderparkkarte Ersatzfahrzeug
Registrierte Inhaberinnen und Inhaber können dem DLZ Sicherheit einen Fahrzeugwechsel im Zusammenhang mit Servicearbeiten, Reparaturen melden: sicherheit[at]thalwil.ch
Dabei ist die Verwendungsdauer und die Kontrollschild-Nummer des Ersatzfahrzeuges anzugeben.
Die Gemeinde behält sich vor, eine Bestätigung der Autowerkstatt in welcher sich das Fahrzeug in Reparatur befindet, einzufordern. Gebühren fallen keine an.
Parkieren: Sonderparkkarte Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern
Anspruchsberechtigten wird auf Antrag eine provisorische Parkbewilligung für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone erteilt.
Der Antrag kann per Mail gestellt werden: sicherheit[at]thalwil.ch
Eine Kopie des Fahrzeugausweises ist einzureichen.
Diese Sonderparkkarte ist befristet bis max. 1 Jahr ab Anmeldedatum. Wer länger als ein Jahr in der Schweiz bzw. in Thalwil wohnhaft ist, muss das Auto beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich umschreiben lassen. Mit der Umschreibung muss erneut ein Antrag für eine Anwohnerparkkarte gestellt werden.
Parkieren: Sonderparkkarte Geschäftsfahrzeug
Sofern der Wohnsitz innerhalb einer Parkierungszone mit Parkzeitbeschränkung liegt und ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung steht, besteht Anspruch auf eine Sonderparkkarte für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone.
Der Antrag kann per Mail gestellt werden: sicherheit[at]thalwil.ch
Eine Kopie des Fahrzeugausweises ist einzureichen.
Die Gebühr beträgt Fr. 10.00/Monat bzw. Fr. 120.00/Jahr. Bei Abmeldung kann die Rückerstattung für die nicht angebrochenen vollen Monate verlangt werden.
Parkieren: Sonderparkkarte Neuzuzug
Neuzugezogenen mit Wohnsitz in einer Parkierungszone mit Parkzeitbeschränkung wird auf Antrag eine provisorische Parkbewilligung für das zeitlich unbefristete Parkieren in der Blauen Zone erteilt.
Der Antrag kann per Mail gestellt werden: sicherheit[at]thalwil.ch
Eine Kopie des Fahrzeugausweises ist einzureichen.
Diese sind gebeten, die Fahrzeugpapiere innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich umschreiben zu lassen. Mit der Umschreibung muss erneut ein Antrag für eine Anwohnerparkkarte gestellt werden.
Parkieren: Sonderparkkarte Nutzung Fahrzeug Familienmitglied
Anspruchsberechtigte, die ein Fahrzeug - eingelöst auf ein Familienmitglied - lenken, wird auf Antrag eine Sonderparkarte ausgestellt.
Der Antrag kann per Mail gestellt werden: sicherheit[at]thalwil.ch
Eine Kopie des Fahrzeugausweises ist einzureichen.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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501.1 | Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (PaVO) | 22. April 2020 |
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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