Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt, wie und wofür Grundstücke genutzt werden dürfen. Sie ist ein wichtiges Instrument für die Steuerung der Siedlungsentwicklung. Die aktuelle BZO der Gemeinde Thalwil ist bereits 40 Jahre alt und es sind Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse und künftigen Herausforderungen nötig.
Die BZO wurde zwar mehrfach teilrevidiert, doch in ihren Grundzügen stammt sie aus einer Zeit, als es vorwiegend darum ging, die Erschliessung der Quartiere und eine zweckmässige Bebauung zu regeln.
Heute sind Festlegungen zum Raum zwischen den Gebäuden deutlich wichtiger, als in den 1980er Jahren. Denn diese Freiräume sind grundlegend für die Wohnqualität und damit auch für die Attraktivität der Gemeinde Thalwil. Zudem soll eine neue BZO komplexe künftige Entwicklungen berücksichtigen: Wie entwickelt sich die Mobilität und welche raumrelevanten Bedürfnisse bringt dies mit sich? Wie soll der Klimawandel in der Siedlungsentwicklung mitgedacht werden? Dies sind nur einige der Fragen, die sich für die BZO-Revision stellen.
Im heutigen Umfeld ist eine BZO-Gesamtrevision also weit mehr als eine baugesetzliche Aufgabe. Sie betrifft alle Lebensbereiche der Menschen, die in Thalwil leben und arbeiten.
Ein weiterer Grund für die Revision der BZO ist die schweizweite Harmonisierung der Baubegriffe. Der Kanton Zürich hat die Baubegriffe mit einer Revision des Planungs- und Baugesetzes neu definiert. Die Zürcher Gemeinden sind nun verpflichtet, die neuen Baubegriffe bis 2028 einzuführen und dafür ihre BZO zu revidieren.
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