Damit wir Sie bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online per eUmzugZH abmelden. Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von 100 Franken vor.
Wegzug ins Ausland
Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
- Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten planen, haben sich mindestens 2 Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit: Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Telefon 043 268 62 68
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |