Die Hauptziele sind:
- Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsschädigenden Lebensmitteln
- Schutz vor Täuschung
- hygienischer Umgang mit Lebensmitteln.
Der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung liegt bei den Gemeinden. Der Lebensmittelkontrolle unterstehen Personen und Betriebe, die Lebensmittel und andere Waren im Sinne des Lebensmittelgesetzes in Verkehr bringen. Mit den Kontrollen hat die Gemeinde Thalwil das kantonale Labor Zürich beauftragt (KLZH).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 18 | gesellschaft@thalwil.ch |