Das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) vom 11. Mai 2015 schreibt im § 8 Abs. 1 vor, dass Vermieter und Logisgeber verpflichtet sind, jeden Ein- und Auszug der Einwohnerkontrolle zu melden.
Liegenschaftenverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen bzw. Zimmern und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.
Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften in Thalwil oder Gattikon, weshalb wir Sie bitten, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen.
Diese Mitteilung dient uns zur Aufforderung der zu- oder wegziehenden Person, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht von sich aus geschieht.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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