Was sind Kita-Subventionen?
Kita-Subventionen vergünstigen die Betreuung in Kitas und in Tagesfamilien. Subventionen gibt es nur für die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen, die von der Gemeinde Thalwil anerkannt sind.
Die Höhe der Subventionen richtet sich unter anderem nach der Höhe des aktuellen jährlichen Familieneinkommens.
Erziehungsberechtigte reichen im Antragsportal ihren Antrag ein, um Kita-Subventionen ab Januar 2025 zu erhalten.
> zum Antragsportal |
Der vollständige Antrag für Kita-Subventionen muss spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn eingereicht werden.
Wer hat Anspruch auf Kita-Subventionen?
Einen möglichen Anspruch auf Kita-Subventionen haben Erziehungsberechtigte,
- welche den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil haben.
- deren betreutes Kind älter als drei Monate und noch nicht in den Kindergarten eingetreten ist (bei Tagesfamilien bis Ende Schulzeit).
- deren steuerbares Haushaltseinkommen kleiner als 110'000 Franken* ist.
*Inklusive Vermögensanrechnung von 1/15 des Vermögensanteils, der 150‘000 Franken übersteigt.
Wie hoch sind die Beiträge der Kita-Subventionen?
Die Höhe der Kita-Subventionen ist abhängig vom massgebenden Einkommen des Haushalts sowie vom Betreuungsumfang des Kindes. Die Eigenbeteiligung der Familie beträgt pro Kind in jedem Fall mindestens 30 Prozent des Vollkostentarifs der Kita oder der Tagesfamilie.
Mit dem Subventionsrechner können Sie die ungefähre Höhe der Vergünstigung berechnen.
> zum Subventionsrechner |
Bitte beachten Sie: Innert Wochenfrist sind jegliche Veränderungen zu melden, welche die Höhe der Kita-Subventionen beeinflussen (z. B. Einkommens- und Vermögensänderungen, Änderung der Haushaltszusammensetzung).
Wie gehen Sie vor?
- Wahl der Kita oder Tagesfamilie: Sie suchen einen geeigneten Platz für Ihr Kind in einer von der Gemeinde Thalwil anerkannten Kita oder Tagesfamilienorganisation (eine Auflistung der anerkannten Kitas oder Tagesfamilienorganisationen findet sich weiter unten).
- Antrag: Wenn Sie einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation in Aussicht haben, reichen Sie online Ihren vollständigen Antrag über das Antragsportal ein. Wir prüfen danach Ihren Antrag und berechnen die Subventionen.
- Entscheid: Nach der Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob und wie hoch Ihr Anspruch auf Kita-Subventionen ist.
- Monatliche Auszahlung: Die Subventionen werden direkt an die Kita ausbezahlt. Die an Sie gestellte Rechnung der Kita verringert sich jeweils um diesen Betrag.
- Neuberechnung: Wenn die definitive Steuerveranlagung für den subventionierten Betreuungszeitraum vorliegt, wird die Berechnung der Kita-Subvention wiederholt. Es kann daher zu Nachzahlungen oder zu Rückforderungen kommen.
Bitte beachten Sie: Subventionen können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes ein.
Welche Kita?
Die nachfolgenden Kitas und Tagesfamilienorganisation bieten subventionierte Plätze:
- Chindeparadies
- Chinderhuus Mühlebach
- Chinderhuus Öpfelbaum
- globegarden Farbstrasse
- Im Fink
- Inselparadies
- Kinderzauberwelt
- Murmeli Huus Gotthard
- Murmeli Huus Seeblick
- Parkside School
- Thalito
- Trauminsel
- Ulea
- Tagesfamilien (Stiftung Kita Thalwil)
Weitere Informationen betreffend Kinderbetreuung finden Sie ebenfalls auf unserer Website: Link
Noch Fragen?
Weitere Informationen erteilen wir gerne telefonisch oder per E-Mail. Sie können auch einen Termin mit uns vereinbaren (Kontaktinformationen befinden sich am Ende dieser Seite).
Rechtliche Grundlagen
Die Kita-Subventionen basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Betreuungsverordnung
- Subventionsreglement FeKB (gültig ab 01.01.2025)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
Kita-Subventionen
Mühlebachstrasse 53
8800 Thalwil
Tel. 044 723 24 26
kita-subventionen@thalwil.ch
News
Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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800.1 | Betreuungsverordnung | 1. Januar 2016 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Soziales | 044 723 22 35 | soziales@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Frühe Förderung | 044 723 24 26 | kita-subventionen@thalwil.ch |