Die gesetzliche Ruhefrist für folgende Gräber auf dem Friedhof Thalwil ist abgelaufen:
- Feld F_L, Reihen 1 bis 3, Urnenbeisetzungen 2004
- Feld F_R, Reihen 9 bis 13, Urnenbeisetzungen 2002 bis 2004
Die Angehörigen werden gebeten, das Grabmal, Gegenstände und allfällige Pflanzen, die noch beansprucht werden, ab Mitte November 2024 bis spätestens am 31. Dezember 2024 wegzuräumen.
Nach Ablauf der Frist wird das Grab geräumt und die Gegenstände und die Bepflanzung entfernt.
Räumung der Sommerbepflanzung
Ab Montag, 7. Oktober 2024, wird die Sommerbepflanzung abgeräumt und die Gräber werden für die bevorstehende Herbst-, respektive Winterbepflanzung vorbereitet.
Falls Angehörige Pflanzen zurücknehmen möchten, sind diese bis spätestens Sonntag, 6. Oktober 2024, abzuholen.
DLZ Gesellschaft und Sicherheit /
Bestattungsamt und Friedhof