Nachdem die Gemeindeversammlung am 19. September 2024 das Geschäft «Totalrevision der Betreuungsverordnung» an den Gemeinderat zurückgewiesen hat, kann das neue Kita-Subventionssystem in Form von Betreuungsgutscheinen nicht per Januar 2025 eingeführt werden. Durch die vorsorgliche Kündigung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung KindertagesstättenThalwil wären ab Januar 2025 keine subventionierten Betreuungsplätze in Kitas und Tagesfamilien mehr zur Verfügung gestanden.
Damit sich für Thalwiler Eltern und Erziehungsberechtigte mit Anspruch auf Subventionen keine Nachteile ergeben und übergangslos weiterführende Leistungen an die Kinderbetreuung sichergestellt werden können, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. September 2024 beschlossen, mit allen interessierten Thalwiler Kitas vorübergehende Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit diese ab 2025 ebenfalls subventionierte Plätze anbieten können. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Geschäft der Totalrevision der Betreuungsverordnung und damit die Einführung von Kita-Betreuungsgutscheinen den Stimmberechtigten im Jahr 2025 erneut vorgelegt wird.
Subventionsanspruch und -umfang
Zwischenzeitlich konnten mit allen interessierten Thalwiler Kitas Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden, sodass neu ab Januar 2025 jeder Betreuungsplatz ein potenziell subventionierter Platz ist. Mit anderen Worten kann jede anspruchsberechtigte Familie für ihren Betreuungsplatz in einer Thalwiler Kita einen subventionierten Betreuungsplatz beantragen. Die Liste anerkannter Kitas ist auf der Website unter
thalwil.ch/kita-subventionen ersichtlich.
Der Antrag kann entweder direkt bei der Fachstelle Frühe Förderung eingereicht oder online auf der Website der Gemeinde unter thalwil.ch/kita-subventionen gestellt werden. Die Höhe der Kita-Subventionen ist abhängig vom massgebenden Einkommen des Haushalts sowie vom Betreuungsumfang des Kinds. Die Eigenbeteiligung der Familie beträgt pro Kind in jedem Fall mindestens 30 Prozent des Vollkostentarifs der Kita oder der Tagesfamilie. Auf der Website steht ebenfalls ein Subventionsrechner zur Verfügung, mit dem die ungefähre Höhe der Vergünstigung berechnet werden kann.
Für weitere Informationen und Fragen seitens Eltern und anderer Erziehungsberechtigter steht die Fachstelle Frühe Förderung als zentrale Anlaufstelle der Gemeinde zur Verfügung: kita-subventionen@thalwil.ch /
044 723 24 26.
DLZ Soziales / Fachstelle Frühe Förderung
Zugehörige Objekte
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