Die gesetzliche Ruhefrist für folgende Gräber auf dem Friedhof Thalwil ist abgelaufen:
Feld E, Reihen 1 und 2, Beisetzungen von 2001 bis 2003
Die Angehörigen werden gebeten, das Grabmal, Gegenstände und allfällige Pflanzen, die noch beansprucht werden, ab Mitte November 2023 bis spätestens am 31. Dezember 2023 wegzuräumen. Nach Ablauf der Frist wird das Grab geräumt und die Gegenstände und die Bepflanzung werden entfernt. Für Fragen stehen die Friedhofgärtner oder die Friedhofverwaltung gerne zur Verfügung.
Bestattungsamt und Friedhof Thalwil