Festsetzung und Genehmigung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0002 / 17 vom 28. Februar 2017 den von der Gemeindeversammlung Thalwil am 7. Dezember 2016 festgesetzten privaten Gestaltungsplan Im Fink genehmigt.
Der Festsetzungsbeschluss sowie die Genehmigungsverfügung werden hiermit im Sinne von §5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die genannten Beschlüsse und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 10. März 2017 bis zum 9. April 2017 beim DLZ Planung, Bau und Vermessung an der Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Beschlüsse und die zugehörigen Akten können auch auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden (Rubrik: Ausschreibungen / Planauflagen).
Gegen diese Beschlüsse kann ab Publikation bis zum 9. April 2017 (Datum des Poststempels) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursverfahren sind kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Thalwil
Zugehörige Objekte
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GP_Im_Fink_Planungsbericht.pdf (PDF, 7.7 MB) | Download | 0 | GP_Im_Fink_Planungsbericht.pdf |
GP_Im_Fink_Vorschriften.pdf (PDF, 387.47 kB) | Download | 1 | GP_Im_Fink_Vorschriften.pdf |
Privater_Gestaltungsplan_Im_Fink.pdf (PDF, 4.27 MB) | Download | 2 | Privater_Gestaltungsplan_Im_Fink.pdf |