In Thalwil ist die Umsetzung des volldigitalen Baubewilligungsprozesses erfolgt. Baugesuche sind neu ausschliesslich in elektronischer Form einzureichen. Papierexemplare sind nicht mehr erforderlich. |
Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung eines Bauvorhabens auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der massgeblichen Rechtsordnungen. Das Einreichen und Abwickeln des Baugesuchs erfolgt digital als eBaugesuch.
Die Baugesuche werden im Amtsblatt des Kantons Zürich (zh.ch) publiziert. Die Planauflage erfolgt nur noch digital unter eAuflageZH.
Massgebliche Rechtsordnungen (nicht abschliessend):
- Bau- und Zonenordnung (BZO)
- Zonenplan
- Kernzonenplan Oberdorf-Isisbüel-Platte
- Kernzonenplan übriges Thalwil
- Aussichtsschutzplan Thalwil
- Planungs- und Baugesetz (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Bauverfahrensverordnung (BVV)
Geltung alter Bestimmungen von PBG, ABV und BBV II
Bitte beachten Sie, dass derzeit in Thalwil teilweise noch alte kantonale Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) und der Besonderen Bauverordnung II (BBV II) gelten. Diese sind im Anhang der jeweiligen Erlasse aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier: Harmonisierung der Baubegriffe
Je nach Art und Grösse des Bauvorhabens werden unterschiedliche Verfahren angewendet:
Ordentliches Verfahren
Im ordentlichen Verfahren werden Bauvorhaben beurteilt, welche nicht dem Anzeigeverfahren vorbehalten sind. In der Regel sind dies grössere Neu- und Umbauvorhaben wie bspw. Ein- und Mehrfamilienhäuser. Das ordentliche Verfahren kommt jedoch auch bei Parkplätzen, Garagen, Anbauten oder Nutzungsänderungen zur Anwendung (vgl. §§ 309 ff. PBG).
Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren werden im Amtsblatt des Kantons Zürich, auf der Homepage der Gemeinde Thalwil und im Thalwiler Anzeiger publiziert und sind auszustecken.
Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren kommt für Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung zur Anwendung. In § 14 BVV ist eine (nicht abschliessende) Auflistung aufgeführt.
Meldeverfahren nach § 2a Bauverfahrensverordnung (BVV)
Viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen können ab dem 1. Januar 2023 im Meldeverfahren erstellt werden.
Sämtliche Solaranlagen und im Freien aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung sind hingegen bewilligungspflichtig.
Auf der kantonalen Webseite Meldeverfahren-BVV finden Sie für die elektronische Meldung die entsprechenden Zugänge und Informationen, wie z. B. Leitfaden für Solaranlagen und den Leitfaden für Wärmepumpen. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden.
Energievorschriften
Seit 1. September 2022 gelten im Kanton Zürich neue Energievorschriften. Die relevanten Informationen im Zusammenhang mit Bauvorhaben finden Sie auf der Website des Kantons Zürich: Bauvorschriften Gebäude & Energie
Klimaangepasste Siedlungsentwicklung
Ab 1. Dezember 2024 gelten revidierte Gesetzesgrundlagen für die «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» (RRB Nr. 998/2024).
Nach Bauverfahrensverordnung (BVV) sind mit dem Baugesuch neu folgende Pläne und Unterlagen einzureichen:
- Beim Umgebungsplan ist neu, dass der Plan nebst anderem die Umgebungsgestaltung beeinflussenden Entwässerungsanlagen als Informationsinhalt aufzuweisen hat, wie Leitungen, Retentions- oder Versickerungsanlagen, Schächte etc. (§ 3 lit. d. BVV).
- Plan über die Liegenschaftenentwässerung mit Versickerungsflächen und Anlagen zur Nutzung des Regenwassers sowie der Umgebungsgestaltung als Informationsgehalt (§ 5 lit. d. BVV).
- Bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung ist der Plan über die Liegenschaftenentwässerung zwingend einzureichen (§ 5 Abs. 2 BVV).
Bei der Gemeinde Thalwil ist dem DLZ Planung, Bau und Werke nebst dem auf Entwässerungsanlagen abgestimmten Umgebungsplan, auch der hydrologische Bericht und ein vollständiger Kanalisationsplan bereits mit der Baueingabe einzureichen (siehe: Wegleitung_Plandarstellung_Siedlungsentwaesserung.pdf).
Der Kanton Zürich hat auf seiner Webseite Umsetzungshilfe «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» die verschiedenen Neuerungen zum Thema inklusive Umsetzungshilfen und weitergehenden Informationen zusammengestellt.
Fristen Baubewilligungsverfahren
Baugesuch digital einreichen
Für ein Baugesuch sind sämtliche Unterlagen einzureichen, welche für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
In aller Regel sind dies:
- Baugesuchsformular (direkt über eBaugesuche)
- Baubeschrieb
- aktueller Katasterplan (im Massstab 1:500; erhältlich bei der Abteilung Geomatik)
- Grundrisspläne inkl. Dachaufsicht (im Massstab 1:100)
- Ansichtspläne (im Massstab 1:100)
- Schnitte (im Massstab 1:100)
- Umgebungsplan (neu: inkl. Angaben über Siedlungsentwässerung)
- relevante Nachweise Sichtweiten, Abgrabungsschema, Strassenanstoss etc.
- Kanalisationsplan und hydrologischer Bericht
- Terrainaufnahmeplan (im Massstab 1:100)
- Farb- und Materialkonzept
- Ausnützungsberechnung / Berechnung Baumassen- und Überbauungsziffer
- Parkplatzberechnung (inkl. Fahrradabstellplätze)
- Abstandsschema gemäss ABV Anhang 2 (im Massstab 1:100)
- aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Thalwil)
Beilagen zur Baueingabe
- Gebäude- und Wohnungserhebungsformular
- Gewerbe- und Industrie
- Meldeblatt Bodenverschiebungen
- Lärmsituation und Lärmschutz
Kantonales Web-GIS
Angaben zum Baugrundstück sind aus dem kantonalen GIS-Browser ersichtlich.
Kommunale Merkblätter
- Merkblatt Qualitiative Beurteilungskriterien für Bauprojekte
- Masterplan Licht – Kunstlicht im öffentlichen und privaten Aussenraum
- Beurteilungskriterien Reklameanlagen
- Merkblatt Mauern Einfriedungen und Pflanzen
- Merkblatt Messweise Neu- und Umbauten
- Merkblatt Naturnahe Umgebungsgestaltung
- Merkblatt Baumschutz auf Baustellen
Kontaktaufnahme und Sprechstunden
Das Bausekretariat ist für telefonische Auskünfte von Montag bis Freitag, 8 bis 11.30 Uhr, erreichbar. Sprechstunden finden jeweils nach vorgängiger telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bausekretariat am Montagnachmittag, zwischen 13 und 17 Uhr statt. Besten Dank fürs Verständnis.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.3 | Gebührenreglement Bauwesen | 1. Januar 2024 |
700.1 | Bau- und Zonenordnung BZO | 31. August 2024 |
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Planung | 044 723 23 23 | hochbau@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbaukommission | 044 723 23 08 | hochbau@thalwil.ch |