Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Nachfolgend finden Sie Informationen und Grundvoraussetzungen:
- Gültige C-Bewilligung
- Eintrag im Zivilstandsregister (der Auszug darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein)
Für die Einbürgerung benötigen Sie einen Auszug aus dem Zivilstandsregister. Diesen können Sie mittels nachfolgendem Link bestellen: https://www.thalwil.ch/online-schalter/50584/detail
Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur für Einzelpersonen gilt. Als Einzelperson gilt auch, wenn sich von einem Ehepaar nur eine Person einbürgern lassen möchte.
Als Ehepaar oder Familie benötigen Sie nachfolgenden Link für den Auszug aus dem Zivilstandsregister: Thalwil - Zivilstandsamt: Familienausweis ohne Hülle (nur mit Online-Zahlung möglich)
Beratungsgespräche finden nur auf Voranmeldung statt.
Aufenthaltsfristen:
Sie brauchen einen Aufenthalt von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Thalwil, bevor Sie das Gesuch einreichen. Der Aufenthalt wird je nach Bewilligung anders gerechnet:
- Die Jahre mit C und B-Bewilligung zählen ganz
- Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb
- Die Jahre mit N und L-Bewilligung zählen nicht
Von den 10 Jahren müssen aber mindestens 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor Einreichen des Gesuchs liegen.
Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
Kinder unter 18 Jahre können ein Gesuch zusammen mit den Eltern einreichen. In diesem Fall müssen die Kinder die 10 Jahre Aufenthalt nicht erfüllen.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind, müssen Sie vor dem Gesuch nur 2 Jahre im Kanton Zürich leben.
Leben Sie in eingetragener Partnerschaft?
Personen in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer können sich nicht erleichtert einbürgern. Sie können aber von verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie leben seit 5 Jahren in der Schweiz. Davon muss 1 Jahr vor Einreichung des Gesuches liegen.
- Sie leben seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft.
- Ihre Partnerin oder Ihr Partner war bei der Eintragung bereits Schweizerin oder Schweizer.
Einhalten des Strafgesetzes
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
Sie heissen keine schweren Verbrechen gut und machen keine Werbung dafür.
Finanzielle Verpflichtungen
Sie müssen wichtige finanzielle Verpflichtungen einhalten. Sie dürfen keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister in den letzten 5 Jahren haben.
Sozialhilfe
Sie haben in den letzten Jahren keine Sozialhilfe bekommen und auch aktuell keine Sozialhilfe.
In folgenden Fällen ist eine Einbürgerung trotzdem möglich:
- Sie haben die Sozialhilfe ganz zurückbezahlt.
- Sie brauchen Sozialhilfe unverschuldet wegen einer erstmaligen formalen Ausbildung.
- Sie sind noch nicht 18 Jahre und Ihre Eltern bekommen Sozialhilfe.
- Sie bekommen Sozialhilfe, obwohl Sie voll arbeiten (Working Poor).
Werte der Bundesverfassung
Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
Unterstützung der Integration Ihrer Familie
- beim Besuch von Sprachkursen
- in der Schule
- bei sozialen und kulturellen Aktivitäten
Eigene Integration
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen zum Beispiel Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein.
Das Gesuch muss online Online Einreichung Bürgerrechtsgesuch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls beim eidgenössischen Staatssekretariat für Migration SEM
Das Einbürgerungsverfahren kann bis zu 3 Jahren dauern.
Kantonaler Deutschtest KDE
Der kantonale Deutschtest KDE muss zwingend vor Gesuchseinreichung absolviert werden (gilt nicht für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich oder Liechtenstein). Es ist möglich, den Test bei Nichtbestehen ein Mal zu wiederholen.
Der Testnachweis ist zusammen mit den Unterlagen dem Gemeindeamt, Abteilung Einbürgerungen, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich, Online einzureichen.
Sollten Sie noch über keinen Deutschtest mit den geforderten Vorgaben (Lesen und Schreiben: A2; Sprechen und Hören: B1) verfügen, können Sie diesen bei Academia Integration, Löwenstrasse 51 in Zürich machen. Mit dem nachfolgenden Link finden Sie die Termine sowie weiter unten den Button für die Anmeldung: Termine und Anmeldung Deutschtest KDE
Weitere Informationen zum kantonalen Deutschtest finden Sie hier:
Merkblatt zum kantonalen Deutschtest
Überprüfung der Grundkenntnisse
Der Grundkenntnistest kann bei Academia Integration, Löwenstrasse 51, in Zürich gemacht werden. Sie können diesen vor Einreichung Ihres Gesuches oder auch während des Einbürgerungsverfahrens machen. Es ist möglich, den Test bei Nichtbestehen ein Mal zu wiederholen.
Befreiung vom Grundkenntnistest
Wer die obligatorische Schule in der Schweiz besuch hat, muss keinen Grundkenntnistest machen.
Termine für den Grundkenntnistest können Sie direkt bei Academia Integration buchen. Termine, Kosten und weiterführende Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Termine und Informationen für den Grundkenntnistest
Die Broschüre für den Grundkenntnistest sowie Übungstests finden Sie unter nachfolgendem Link: Broschüre und Übungstest
Sie können die Broschüre in gedruckter Form auch bei der Gemeinderatskanzlei Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil oder unter der Mailadresse: einbuergerungen@thalwil.ch verlangen.
Bei bestandenem Grundkenntnistest erhalten Sie von Academia Integration ein Zertifikat. Das Original des Zertifikats ist nur für Sie. Die Gemeinde benötigt nur ein PDF per Mail an einbuergerungen@thalwil.ch oder eine Kopie per Post an Präsidiales, Abteilung Einbürgerungen, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühren der Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Gebührenreglement (in Kraft seit 14. Februar 2024).
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |