Steueramt: Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre
Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes (StG) können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern die Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert werden (§ 11 Abs. 2 lit. b des Datenschutzgesetzes).
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