Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in der Gemeinde Thalwil Wohnsitz haben. In der Regel finden pro Jahr vier Gemeindeversammlungen statt:
- Frühjahres-Gemeindeversammlung (März)
- Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
- Herbst-Gemeindeversammlung (September)
- Budget-Gemeindeversammlung (Dezember)
Ort
Die Gemeindeversammlungen finden meist im Gemeindehaussaal oder der Reformierten Kirche statt.Kompetenzen
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind in der Gemeindeordnung, Art. 13 bis 16, geregelt:
Rechtssetzungsbefugnisse
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für den Erlass und die Änderung von wichtigen Rechtssätzen. Dazu gehören insbesondere:
- Personalverordnung,
- Behördenentschädigungs-Verordnung,
- Verordnung über die Abwasseranlagen,
- Verordnung über die Strassen- und Trottoirbeiträge,
- Abfallverordnung,
- Polizeiverordnung,
- Gebührenverordnung.
Planungsbefugnisse
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für die Festsetzung und die Änderung:
- öffentlicher Gestaltungspläne.
Allgemeine Verwaltungsbefugnisse
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
- Politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben,
- Behandlung von Anfragen,
- Abstimmung über Initiativen über Gegenstände, die nicht der Urnenabstimmung (Art. 9 GO) unterliegen,
- Ausgliederungen von einer oder mehreren Aufgaben von nicht erheblicher Bedeutung, d.h. insbesondere solche, die nicht von grosser politischer oder finanzieller Tragweite sind,
- Abschluss und Änderung von Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen gemäss ihrer Befugnis zur Bewilligung neuer Ausgaben, sofern die Gemeinde keine hoheitlichen Befugnisse abgibt,
- Verträge zu Gebietsänderungen, die bebautes Gebiet betreffen und nicht von erheblicher Bedeutung sind, d.h. insbesondere solche, die nicht eine Fläche oder eine Bevölkerungszahl betreffen, die für die Entwicklung der Gemeinde wesentlich sind,
- Errichtung von Eigenwirtschaftsbetrieben, soweit keine Verpflichtung durch übergeordnetes Recht besteht.
Finanzbefugnisse
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
- Festsetzung des Budgets,
- Festsetzung des Gemeindesteuerfusses,
- Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans,
- Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis 2'000'000 Franken für einen bestimmten Zweck und von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis 150'000 Franken für einen bestimmten Zweck, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist,
- Investitionen der Besonderen Unternehmungen (Gasversorgung, Wasserversorgung, Energieversorgung, Abwasser) von mehr als 1'000'000 Franken bis 3'000'000 Franken,
- Genehmigung der Jahresrechnungen,
- Kenntnisnahme des Geschäftsberichts,
- Genehmigung von Abrechnungen aus Gemeindeversammlungs- und Urnenabstimmungskrediten, sofern diese den bewilligten Kredit übersteigt,
- Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben,
- Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens und Belastungen mit dinglichen Rechten im Wert von mehr als 2'000'000 Franken,
- Investition in Liegenschaften des Finanzvermögens im Betrag von mehr als 2'000'000 Franken,
- Erwerb und Tausch von Grundstücken (z.B. Grundstücke, Liegenschaften, Miteigentumsanteile, Baurechte) des Finanzvermögens im Wert von mehr als 2'000'000 Franken.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten eingeladen durch die amtliche Publikation im Digitalen Amtsblatt Schweiz.
Die Abonnenten erhalten die Beleuchtenden Berichte zu den jeweiligen Anträgen rechtzeitig. Das Abonnement kann bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bestellt werden (044 723 22 11, einwohnerkontrolle@thalwil.ch).
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